Ehefähigkeit - Ermittlung

Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.



Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Fahrtkostenersatz bei Therapie

Allgemeine Informationen

Eltern, die mit ihren Kindern regelmäßig zur Therapie oder zu einer Ärztin/einem Arzt müssen, können um Ersatz ihrer Fahrtkosten ansuchen. Die Höhe der Rückvergütung ist abhängig von der Distanz zum Wohnort der Ärztin/des Arztes oder zu der Therapeutin/dem Therapeuten und der Art des Verkehrsmittels. Es wird nur die Fahrt zu der nächstgelegenen Vertragsärztin/dem nächstgelegenen Vertragsarzt bzw. zur nächstgelegenen Vertragseinrichtung vergütet.

Auch Fahrtkosten zu Hilfsmittelfirmen können rückerstattet werden.

Zuständige Stelle

Krankenversicherungsträger (→ SV)

Erforderliche Unterlagen

  • In einigen Bundesländern existiert ein Formular ("Anweisung für Transportkosten"), das von der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt bzw. der Therapeutin/dem Therapeuten bestätigt werden muss
  • In jenen Bundesländern, in welchen kein Formular existiert, genügt eine formlose Bestätigung seitens der behandelnden Ärztin/des behandelnden Arztes bzw. der Therapeutin/des Therapeuten
Letzte Aktualisierung: 15. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger