Führerschein


Für Sie zuständig

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Bettina Buder
T +437442 511 - 222
F +437442 511 - 99
bettina.buder@waidhofen.at
Führerscheinstelle, EG

Bereich:

Referat Polizei & Verkehr     
24234
Gudrun Pendlmayr
T +43 7442 511-237
gudrun.pendlmayr@waidhofen.at
Führerscheinstelle EG

Bereich:

Fachbereich Hoheitsverwaltung     
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Nicole Probst
T +43 7442 511-223
F +43 7442 511-99
nicole.probst@waidhofen.at
Führerscheinstelle, EG

Bereich:

Referat Polizei & Verkehr     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Soziale Rehabilitation

Zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen und ihren Familien besteht eine Vielzahl an Maßnahmen seitens der unterschiedlichen Stellen.

Die nachfolgende Auflistung stellt einen groben Überblick dar. Es wird empfohlen, sich an folgende Stellen zu wenden:

Nicht abschließender Überblick über Unterstützungsleistungen:

Medizinische Hilfen

  • Ärztliche Hilfe, Versorgung mit Heilmitteln und Heilbehelfen
  • Pflege in Kranken-, Kur- oder Rehabilitationsanstalten
  • Orthopädische Versorgung: Anschaffung, Anpassung und Instandsetzung von Körperersatzstücken, orthopädischen Behelfen und anderen Hilfsmitteln
  • Hauskrankenpflege
  • Übernahme der durch diese Maßnahmen entstehenden Reise- und Transportkosten

Pädagogische Hilfen

  • Beratung der Erziehungsberechtigten des Kindes mit Behinderungen in Erziehungs- und Bildungsfragen
  • Vermittlung des Menschen mit Behinderungen in eine Erziehungs- oder Bildungseinrichtung, die seinen Fähigkeiten und Beeinträchtigungen entspricht
  • Übernahme der durch die Behinderung bedingten Mehrkosten für die Erziehung und Schulbildung

Hilfen zur beruflichen Eingliederung

Hilfen zur sozialen Eingliederung

Persönliche Hilfe in Form von Beratung und Betreuung

  • Zuschüsse zum Beispiel für
    • Den Kauf eines Personenkraftwagens
    • Die behindertengerechte Ausstattung der Wohnung
  • Soziale Dienste
  • Zuschüsse für Erholungsaufenthalte
  • Heimunterbringung
  • Förderungen zur sozialen Rehabilitation

Hilfe zum Lebensunterhalt

Es kann zur Existenzsicherung eine laufende Geldleistung gezahlt werden, die abhängig von Ihrem Einkommen ist.

Letzte Aktualisierung: 6. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz