Führerschein
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Referat Polizei & VerkehrÖsterreich.gv.at - Lebenslage
Leben in der Stadt Graz
- Arbeiten in Haus und Garten
- Regelungen bezüglich Kfz
- Schneeräumung und Streupflicht
- Hundehaltung
- Müll
- Kontaktdaten der Stadt
- Statistische Daten der Stadt
Hinweis
Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Arbeiten in Haus und Garten
Rasenmähen
Tätigkeit: Rasenmähen
gilt nicht für: Arbeiten an Grünflächen, die öffentlichen Zwecken dienen
verboten:
- Montag bis Freitag
- 19 bis 7 Uhr
- Samstag
- 12 bis 15 Uhr
- 19 bis 7 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Sonstige Haus- und Gartenarbeiten
Tätigkeit: Lärmerzeugende Gartenarbeiten, z.B. Häckseln, Sägen, Verwendung von Heckenscheren etc.
gilt nicht für: Arbeiten an Grünflächen, die öffentlichen Zwecken dienen
verboten:
- Montag bis Freitag
- 19 bis 7 Uhr
- Samstag
- 12 bis 15 Uhr
- 19 bis 7 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Achtung: Seit 1. Oktober 2014 ist der Betrieb von Laubbläsern, Laubsaugern sowie von Laubsauger- und Laubbläserkombigeräten im gesamten Stadtgebiet von Graz ganzjährig verboten.
Regelungen bezüglich Kfz
Autowaschen
Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz
Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.
Beispiel
Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.
Auf öffentlichen Straßen
Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.
Warmlaufenlassen des Motors
Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.
Lärmbelästigung durch Mopeds
Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,
- dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
- den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.
Schneeräumung und Streupflicht
Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.
Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Hundehaltung
Maulkorb- bzw. Leinenzwang
Hunde sind an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen
Straßen oder Plätzen, in Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb zu versehen oder so an der Leine zu führen, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet wird.
In öffentlichen Parkanlagen sind Hunde jedenfalls an der Leine zu führen. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind.
Hundekot
Die Halter oder Verwahrer von Hunden haben dafür zu sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z.B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.
Müll
Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.
Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.
Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.
Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.
Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.
Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.
Hinweis
Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.
Abfallsammelzentrum der Stadt
Stationäre Problemstoffsammelstellen:
Zentrale Sammelstelle
Neufeldweg 219
Öffnungszeiten:
- Montag bis Freitag
- 7 bis 15 Uhr
Holding Graz Services
Recyclingcenter 2
Sturzgasse 8
Öffnungszeiten:
- Montag bis Freitag
- 7 bis 17 Uhr
- Samstag, Sonntag und Feiertag
- 8 bis 18 Uhr
Ban – Sozialökonomische BetriebsGmbH
Ungergasse 31
Öffnungszeiten:
- Montag bis Donnerstag
- 8 bis 16:30 Uhr
- Freitag
- 8 bis 12 Uhr
Kontaktdaten der Stadt
Stadt Graz
Rathaus
8011 Graz
Telefon: +43 316 872-0
E-Mail: stadtverwaltung@stadt.graz.at
Amtsstunden:
- Montag bis Freitag (werktags)
- 7 bis 15 Uhr
- Die zuständige Gemeinde
- oesterreich.gv.at-Redaktion