KFZ-Zulassungsangelegenheiten
Für Sie zuständig
Bereich:
Fachbereich HoheitsverwaltungNicole Probst
T +43 7442 511-223F +43 7442 511-99
nicole.probst@waidhofen.at
Führerscheinstelle, EG
Bereich:
Referat Polizei & VerkehrÖsterreich.gv.at - Lebenslage
Ermächtigung
Sinnverwandter Begriff: Befugnis
Die Ermächtigung berechtigt eine Person zum Handeln für jene Person, die die Ermächtigung erteilt hat (z.B. durch eine Vollmacht).
Hinweis
Die ermächtigte Person ist jedoch nicht zum Handeln verpflichtet.
Letzte Aktualisierung: 4. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion