KFZ-Zulassungsangelegenheiten
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Fachbereich HoheitsverwaltungNicole Probst
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Referat Polizei & VerkehrÖsterreich.gv.at - Lebenslage
Fremde
Als Fremde gelten Personen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Dabei kann es sich um Angehörige eines Drittstaates oder Bürgerinnen/Bürger des EWR handeln.
Letzte Aktualisierung: 9. April 2024
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