KFZ-Zulassungs​angelegen​heiten

Für Sie zuständig

24234
Gudrun Pendlmayr
T +43 7442 511-237
gudrun.pendlmayr@waidhofen.at
Führerscheinstelle EG

Bereich:

Fachbereich Hoheitsverwaltung     
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Nicole Probst
T +43 7442 511-223
F +43 7442 511-99
nicole.probst@waidhofen.at
Führerscheinstelle, EG

Bereich:

Referat Polizei & Verkehr     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Verhalten bei Unfällen im Tunnel bzw. bei Tunnelbrand

Panne oder Unfall

  • Warnblinkanlage einschalten
  • Fahrzeug am Abstellstreifen, in einer Pannenbucht oder am rechten Fahrbahnrand abstellen
  • Warnweste anlegen
  • Bei Pannen und Unfällen außerhalb der Pannenbucht das Fahrzeug mittels Pannendreieck absichern
  • Motor abstellen und Schlüssel stecken lassen
  • Notrufanlagen (Telefon, Taster "SOS", "Brand") verwenden – damit erfolgt eine automatische Ortung des Notrufes (kein Handy verwenden!)
  • Erste Hilfe leisten

Brand

  • Warnblinkanlage einschalten
  • Fahrzeug brennt: Wenn möglich am Abstellstreifen, in der Pannenbucht oder am rechten Fahrbahnrand abstellen, sodass Einsatzkräfte nicht behindert werden
  • Motor abstellen, Schlüssel stecken lassen und Fahrzeug sofort verlassen
  • Wenn möglich den Brand in der Entstehungsphase mit Hilfe der im Tunnel verfügbaren Feuerlöscher und Schlauchhaspeln löschen
  • Erste Hilfe leisten
  • Notrufanlagen (Telefon, Taster "SOS", "Brand") verwenden – damit erfolgt eine automatische Ortung des Notrufes (kein Handy verwenden!)

ACHTUNG

Bei einem LKW-Unfall mit Gefahrensymbol sollten die Nummern der zugehörigen Warntafel umgehend der Feuerwehr bekannt gegeben werden:

LKW-Unfall: Gefahrennummer und Stoffnummer

Grafik-Quelle: Österreichischer Zivilschutzverband

  • Anderen helfen, um gemeinsam an einen sicheren Ort zu gelangen
  • Bei starker Rauchentwicklung sofort den Tunnel über Fluchtwege verlassen und den Anweisungen des Tunnelpersonals Folge leisten

Detaillierte Informationen zum Thema "Richtiges Verhalten bei einem Verkehrsunfall" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres