KFZ-Zulassungs​angelegen​heiten

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Österreich.gv.at - Lebenslage

Rasenmähzeiten in der Steiermark

Gemeinden mit Anfangsbuchstaben F  

Hinweis

Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Steiermark wieder.

Gemeinde

Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

Art der Tätigkeit

Zeiten

Letzte Aktualisierung

 

 

 

 

 

Fehring 
 

Empfehlung 
 

Rasenmähen 
 

zu unterlassen:

  • täglich
    • Mittagszeit (12 bis 14 Uhr)

1. Oktober 2019

Feldkirchen bei Graz 

Empfehlung 

Rasenmähen 

erlaubt:

  • Montag bis Freitag
    • 7 bis 19 Uhr
  • Samstag
    • 7 bis 12 Uhr
    • 15 bis 19 Uhr

1. Oktober 2019

Fernitz-Mellach Verordnung

Durchführung von lärmerzeugenden Arbeiten – dies sind all jene Arbeiten, die mit großer Geräuschentwicklung verbunden sind, wie insbesondere die Inbetriebnahme von Rasenmähern, Heckenscheren, Kreissägen und dergleichen

Ausgenommen: landwirtschaftliche Betriebe, Arbeiten im öffentlichen Interesse

erlaubt:

  • Montag bis Freitag
    • 8 bis 12 Uhr
    • 13 bis 20 Uhr
  • Samstag
    • 8 bis 12 Uhr
    • 13 bis 18 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig
Juni 2015

Fischbach

Verordnung

Rasenmähen

erlaubt:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 8 bis 12 Uhr
    • 15 bis 19 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig
 

Fohnsdorf 

Verordnung

Inbetriebnahme von Rasenmähern, Heckenscheren, Motorsägen, Häckslern, Kreissägen udgl.

erlaubt:

  • Montag bis Freitag
    • 8 bis 12 Uhr
    • 14 bis 19 Uhr
  • Samstag
    • 8 bis 12 Uhr
    • 14 bis 18 Uhr

(gilt nicht für öffentliche Grünanlagen)

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig
 
Frauental an der Laßnitz Verordnung Inbetriebnahme und Betätigung von mit Benzinmotor betriebenen Rasenmähern

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

22. Juni 2021

Friedberg keine Vorgaben    

1. Oktober 2019

Frohnleiten 

keine Vorgaben 

 

 

 

Fürstenfeld 

Verordnung 

Betrieb von elektrischen und Benzinmotorrasenmähern und aller Arten von Motor- und Kreissägen

erlaubt:

  • Montag bis Freitag
    • 7 bis 12 Uhr
    • 13 bis 19 Uhr
  • Samstag
    • 7 bis 12 Uhr
    • 13 bis 17 Uhr

verboten: 

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

1. Oktober 2019