KFZ-Zulassungs​angelegen​heiten

Für Sie zuständig

24234
Gudrun Pendlmayr
T +43 7442 511-237
gudrun.pendlmayr@waidhofen.at
Führerscheinstelle EG

Bereich:

Fachbereich Hoheitsverwaltung     
Nicole Probst.jpg
Nicole Probst
T +43 7442 511-223
F +43 7442 511-99
nicole.probst@waidhofen.at
Führerscheinstelle, EG

Bereich:

Referat Polizei & Verkehr     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Adressänderung: Krankenversicherungsträger

Allgemeine Informationen

Unter gewissen Umständen ist eine Adressänderung dem Krankenversicherungsträger mitzuteilen, in vielen Fällen erfolgt die Änderungsmeldung durch die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber oder das Arbeitsmarktservice.

Betroffene

Wenn Sie sich in einem aufrechten Arbeitsverhältnis befinden, erledigt die Änderungsmeldung Ihre Arbeitgeberin/Ihr Arbeitgeber. Wenn Sie Leistungen vom Arbeitsmarktservice beziehen (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe etc.), erfolgt die Meldung durch das Arbeitsmarktservice. Somit trifft die Verständigungspflicht vor allem Landwirtinnen/Landwirte sowie Selbstständige.

Voraussetzungen

Keine Angaben

Fristen

Keine Angaben

Zuständige Stelle

Grundsätzlich ist der zuständige Krankenversicherungsträger über eine Adressänderung zu informieren:

Verfahrensablauf

Keine Angaben

Erforderliche Unterlagen

Keine Angaben

Kosten

Es fallen keine Gebühren und Abgaben an.

Zusätzliche Informationen

Weiterführende Links

Arbeitsmarktservice (→ AMS)

Rechtsgrundlagen

Keine Angaben

Experteninformation

Es steht keine Experteninformation zur Verfügung.

Zum Formular

Es steht kein Formular zur Verfügung.

Authentifizierung und Signatur

Keine Angaben

Rechtsbehelfe

Keine Angaben

Hilfs- und Problemlösungsdienste

Es sind keine Hilfs- und Problemlösungsdienste vorhanden.

Letzte Aktualisierung: 14. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion