KFZ-Zulassungs​angelegen​heiten

Für Sie zuständig

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Gudrun Pendlmayr
T +43 7442 511-237
gudrun.pendlmayr@waidhofen.at
Führerscheinstelle EG

Bereich:

Fachbereich Hoheitsverwaltung     
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Nicole Probst
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F +43 7442 511-99
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Führerscheinstelle, EG

Bereich:

Referat Polizei & Verkehr     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Einkommensbericht des Bundes

Seit 1. März 2011 muss die Bundeskanzlerin/der Bundeskanzler jährlich bis zum 1. Oktober einen Bericht zur Einkommensanalyse der Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer des Bundes erstellen. Dieser Bericht muss Angaben über

  • die Anzahl der Frauen und Männer in der jeweiligen Verwendungs –, Entlohnungs- oder Gehaltsgruppe und
  • das Medianeinkommen von vollbeschäftigen Frauen und Männern in der jeweiligen Verwendungs-, Entlohnungs- oder Gehaltsgruppe beinhalten.

Der Bericht muss in anonymisierter Form erstellt werden und darf keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen zulassen.

Der Einkommensbericht des Bundes muss nach seiner Fertigstellung von der Bundeskanzlerin/dem Bundeskanzler auf der Website des Bundeskanzleramtes veröffentlicht werden.

Rechtsgrundlagen

Bundesgesetz über die Gleichbehandlung im Bereich des Bundes (B-GlBG)  

Letzte Aktualisierung: 31. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion