Führerschein
Für Sie zuständig

Bettina Buder
T +437442 511 - 222F +437442 511 - 99
bettina.buder@waidhofen.at
Führerscheinstelle, EG
Bereich:
Referat Polizei & Verkehr
Bereich:
Referat Polizei & Verkehr
Bereich:
Fachbereich HoheitsverwaltungÖsterreich.gv.at - Lebenslage
Hauptverfahren
Ein Strafverfahren beginnt, sobald die Kriminalpolizei oder die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlung beginnt.
Das strafgerichtliche Hauptverfahren beginnt mit der Einbringung der Anklage. Ab dann darf die Kriminalpolizei nicht mehr von Amts wegen ermitteln, die Verfahrensleitung durch die Staatsanwältin/den Staatsanwalt ist beendet. Beweisaufnahmen und Zwangsmittel müssen ab dann gerichtlich angeordnet sein.
Letzte Aktualisierung: 10. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion