Meldeamt

In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.


Sie erhalten am Meldeamt:

  • Meldebestätigungen
  • Meldeauskunft
  • An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Ausweispflicht bei Losungswortsparbüchern

Bankkundinnen/Bankkunden müssen grundsätzlich einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen, wenn sie Geld von ihrem Losungswortsparbuch abheben möchten. Früher galt diese Identifizierungspflicht nur für Auszahlungen bei Sparbüchern mit einem Guthaben von mindestens 15.000 Euro.

Kundinnen/Kunden, die bei einer Bank neben dem Losungswortsparbuch auch ein Giro- oder Sparkonto besitzen, müssen meist nur die Kontokarte vorweisen. Die Banken geben hierzu Auskunft.

Das Losungswortsparbuch kann trotz dieser Änderung weitergegeben werden. Jede/jeder, die/der das Sparbuch vorlegt, das Losungswort nennt und sich durch einen amtlichen Lichtbildausweis identifiziert, kann am Bankschalter Geld abheben.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 8. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion