Meldeamt

In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.


Sie erhalten am Meldeamt:

  • Meldebestätigungen
  • Meldeauskunft
  • An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Mietzinsvorauszahlung

Die Vermieterin/der Vermieter kann dann von der Mieterin/dem Mieter verlangen, dass er/sie einen Teil der Miete im Voraus bezahlen muss, wenn dies vertraglich ausgemacht wurde.

Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) muss der im Voraus zu bezahlende Betrag klar für einen bestimmten Zeitraum gewidmet sein.

z.B. bedeutet eine Vorauszahlung von 3.600 Euro für zwei Jahre, dass monatlich 150 Euro vom vertraglich vereinbarten Mietzins abgezogen werden; in den nächsten 24 Monaten sind also jeweils um 150 Euro weniger von der vereinbarten Miete zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Zeit ist dann der volle Mietzins zu bezahlen.

Rechtsgrundlagen

Mietrechtsgesetz (MRG)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz