Meldeamt

In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.


Sie erhalten am Meldeamt:

  • Meldebestätigungen
  • Meldeauskunft
  • An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Geld- oder Sachspenden

In Österreich gibt es zahlreiche gemeinnützige Organisationen, die auf Spenden aus der Bevölkerung angewiesen sind. Die meisten bieten auch Möglichkeiten zu Online-, Telefon- oder SMS-Spenden.

Spenden für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke können als Sonderausgaben abzugsfähig sein und zwar maximal in Höhe von zehn Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte. Voraussetzung ist, dass die spendenempfangende Einrichtung (z.B. mildtätiger Verein) in die Liste der begünstigten Spendenempfänger des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) aufgenommen wurde.

Hinweis

Seit 1. Jänner 2017 werden Spenden von Steuerpflichtigen an eine Spendenorganisation von dieser direkt an das Finanzamt gemeldet und automatisch in die Steuererklärung (Arbeitnehmerveranlagung) übernommen.

Voraussetzung dafür ist, dass es sich um eine Spendenorganisation handelt, die in der Liste der begünstigten Spendenempfänger des BMF aufscheint und dass die/der Steuerpflichtige der Spendenorganisation ihr/sein Geburtsdatum sowie Vor- und Familiennamen laut Meldezettel bekannt geben.

Wer eine Sachspende leisten möchte, sollte sich genau informieren, welche Artikel benötigt werden. Sachspenden sind nur in Ausnahmefällen steuerlich absetzbar.

Im Fall von Katastrophen oder akuten Notlagen werden zusätzliche Spendenaufrufe über die Medien verbreitet.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 19. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen