Meldeamt

In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.


Sie erhalten am Meldeamt:

  • Meldebestätigungen
  • Meldeauskunft
  • An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Erwerb der Staatsbürgerschaft bei vermeintlicher Abstammung

In diesem Fall geht es um eine Fremde/einen Fremden, die vermeintliche Staatsbürgerin/der vermeintliche Staatsbürger kraft Abstammung war. Eine Feststellung der Vaterschaft oder ein Vaterschaftsanerkenntnis hat jedoch nachträglich ergeben, dass keine Abstammung vorlag. Die betroffene Person erwirbt die Staatsbürgerschaft rückwirkend mit dem Tag der Geburt mittels Anzeige. Die Behörde stellt den rückwirkenden Erwerb mit Bescheid fest.

Beim Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft durch Anzeige ist das Ausscheiden aus dem bisherigen Staatsverband grundsätzlich nicht erforderlich.

Beispiel

Die Mutter ist keine österreichische Staatsbürgerin, aber ihr Ehemann und vermeintlicher Vater A des ehelich geborenen Kindes ist österreichischer Staatsbürger. Das Kind wird in aufrechter Ehe geboren und daher aufgrund der Staatsbürgerschaft des vermeintlichen Vaters als österreichischer Staatsbürger gesehen. Wenn sich nun später entweder durch die Feststellung der Vaterschaft oder durch ein Vaterschaftsanerkenntnis des tatsächlichen Vaters herausstellt, dass A nicht Vater des Kindes ist, dann kann auch das Kind nicht die österreichische Staatsbürgerschaft mittels Abstammung von A erworben haben. Das Kind kann eine schriftliche Anzeige einbringen und die Behörde wird den rückwirkenden Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft feststellen.

Rechtsgrundlagen

§ 59 Staatsbürgerschaftsgesetz (StbG)

Letzte Aktualisierung: 29. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres