Meldeamt

In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.


Sie erhalten am Meldeamt:

  • Meldebestätigungen
  • Meldeauskunft
  • An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Wertpapiergeschäfte

Seit 3. Jänner 2018 gelten bei Wertpapier- und Derivatgeschäften neue Regelungen. Diese sollen den Schutz von Anlegerinnen/Anlegern erhöhen. Unter anderem gelten höhere Transparenz- und Informationspflichten für Banken, Wertpapierfirmen und Wertpapierdienstleistungsunternehmen. Außerdem müssen Beratungsgespräche besser dokumentiert werden.

Unverändert bleibt die Aufteilung von Anlegerinnen/Anlegern in drei Kategorien, die vom Gesetz unterschiedlich geschützt werden.

Jede Anlegerin/jeder Anleger wird aufgrund der verfügbaren Informationen einer der drei folgenden Kategorien zugeordnet:

  • Privatkundin/Privatkunde
  • Professionelle Kundin/professioneller Kunde
  • Geeignete Gegenpartei

Privatkundinnen/Privatkunden genießen den vollen Schutz des Wertpapieraufsichtsgesetzes. Das bedeutet, dass Banken, Wertpapierfirmen und Wertpapierdienstleistungsunternehmen gegenüber Privatkundinnen/Privatkunden alle gesetzlichen Wohlverhaltensregeln einhalten müssen. Privatkunden können natürliche und juristische Personen sein. Veranlagt werden kann Privat- und Betriebsvermögen.

Bereits vor dem 3. Jänner 2018 mussten Eignung und Angemessenheit eines Wertpapiergeschäfts von den Banken bzw. Anbietern in jedem Einzelfall geprüft werden. Seit Jänner 2018 müssen zusätzlich alle Hersteller und Anbieter für jedes Produkt eine Zielgruppe definieren, die das Produkt erwerben kann.

Künftig müssen Banken ihre Kundinnen/Kunden außerdem detaillierter über Kosten und Nebenkosten einer Wertpapierdienstleistung, eines Wertpapierprodukts oder eines Derivativgeschäfts informieren. Kundinnen/Kunden müssen einmal jährlich eine Gesamtübersicht aller angefallenen Spesen erhalten.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 8. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion