Meldeamt

In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.


Sie erhalten am Meldeamt:

  • Meldebestätigungen
  • Meldeauskunft
  • An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Steuerfreibetrag

Allgemeine Informationen

Für Körperbehinderte gibt es einen Freibetrag von 190 Euro monatlich, sofern sie ein öffentliches Massenbeförderungsmittel infolge ihrer Behinderung nicht benützen können und für Privatfahrten ein eigenes Fahrzeug benötigen.

Die Geltendmachung dieses Pauschalbetrages setzt einen Nachweis der Körperbehinderung (Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel) voraus (beispielsweise Befreiungsbescheid von der motorbezogenen Versicherungssteuer, Ausweis gemäß § 29b der Straßenverkehrsordnung oder Behindertenpass mit der Feststellung der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel. Vor dem 1. Jänner 2001 ausgestellte Ausweise gemäß § 29b der Straßenverkehrsordnung sind nicht mehr gültig). Der jeweilige Nachweis ist auf Verlangen des Finanzamtes vorzulegen.

Die Kosten einer behindertengerechten Adaptierung des Kraftfahrzeuges können nicht geltend gemacht werden. Die Mehraufwendungen können nur in Höhe des Pauschalbetrages von 190 Euro monatlich abgesetzt werden.

Liegen die Grundvoraussetzungen für die Berücksichtigung des Freibetrages für ein Kraftfahrzeug vor, verfügt der/die Körperbehinderte aber über kein eigenes Kfz, können tatsächliche Kosten für Taxifahrten bis maximal 153 Euro monatlich geltend gemacht werden.

Voraussetzungen

  • Ausweis nach § 29b StVO oder
  • Befreiungsbescheid von der motorbezogenen Versicherungssteuer oder
  • Eintragung im Behindertenpass über die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel

Zuständige Stelle

Das Finanzamt Österreich (→ BMF)

Rechtsgrundlagen

Verordnung des Bundesministers für Finanzen über außergewöhnliche Belastungen

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen