Meldeamt

In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.


Sie erhalten am Meldeamt:

  • Meldebestätigungen
  • Meldeauskunft
  • An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 40. KFG-Novelle

Es werden bestimmte Verhaltensweisen für unzulässig erklärt und der Strafrahmen angehoben.

  • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 13. Mai 2022
  • Inkrafttreten: Ablauf des Tages der Kundmachung 

Ziel

  • Ausdrückliche Unzulässigkeitserklärung bestimmter Verhaltensweisen bei der Verwendung von Kraftfahrzeugen, die speziell im Rahmen von Treffen der Tuner-Szene beobachtet werden können, um das Einschreiten der Kontrollorgane zu erleichtern
  • Anhebung des Strafrahmens im Kraftfahrgesetz (KFG) zur Vergrößerung des Spielraums für die Behörden und zur Verstärkung der generalpräventiven Wirkung

Inhalt

  • Ergänzung der Bestimmungen des KFG und ausdrückliche Unzulässigkeitserklärung unerwünschter Verhaltensweisen bei der Verwendung von Kraftfahrzeugen, die nicht der Eigenart des Fahrzeugs entsprechen
  • Starke Anhebung des Strafrahmens im KFG
  • Einführung einer Mindeststrafe für solche Delikte

Hauptgesichtspunkte

Es werden bestimmte Verhaltensweisen bei der Verwendung von Kraftfahrzeugen, die speziell im Rahmen von Treffen der Tuner-Szene beobachtet werden können, ausdrücklich für unzulässig erklärt (z.B. die Durchführung von in motorsportähnlicher Art und Weise ausgeführten starken Anfahrbeschleunigungen, abrupten Abbremsungen, Schleuderbewegungen, Driften oder schnelles Kreisenlassen des Fahrzeugs um die eigene Achse am Stand oder künstlich herbeigeführte Fehlzündungen, die zu großer Lärmbelastung führen). Damit werden die Kontrolle und das Einschreiten der Kontrollorgane erleichtert.

Weiters wird der Strafrahmen im KFG generell stark angehoben und speziell für solche Delikte auch eine Mindeststrafe eingeführt, damit die abschreckende Wirkung erhöht wird.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 13. Mai 2022

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie