Meldeamt

In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.


Sie erhalten am Meldeamt:

  • Meldebestätigungen
  • Meldeauskunft
  • An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Führerschein in der EU

Eine von der zuständigen Behörde eines EWR-Staates (EU-Mitgliedstaaten, Liechtenstein, Island, Norwegen) ausgestellte Lenkberechtigung ist innerhalb des EWR einer nationalen Lenkberechtigung gleichgestellt.

Der Führerschein muss daher bei einer Wohnsitzverlegung in einen EWR-Staat nicht umgeschrieben werden. Die Behörden des neuen Wohnsitzlandes können aber auf Führerscheinbesitzerinnen/Führerscheinbesitzer eines anderen EWR-Landes die nationalen Bestimmungen hinsichtlich der Gültigkeit, der ärztlichen Untersuchungen und der steuerlichen Bestimmungen anwenden.

Keine Umtauschpflicht für österreichische Führerscheine

Bei Fahrten ins EU-Ausland besteht für den alten Papierführerschein keine Umtauschpflicht in einen EU-Führerschein (Scheckkartenführerschein). Will die Führerscheinbesitzerin/der Führerscheinbesitzer den österreichischen Führerschein jedoch in einen Scheckkartenführerschein umtauschen, muss sie/er sich persönlich an die Behörde wenden.

Weitere Informationen zur Umschreibung von EU-Führerscheinen/EWR-Führerscheinen und sonstigen ausländischen Führerscheinen finden sich unter Scheckkartenführerschein – Allgemeine Informationen, Scheckkartenführerschein – Beantragung und ausländische Führerscheine – Umschreibung ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

§§ 23, 33 Führerscheingesetz (FSG)EU

Letzte Aktualisierung: 22. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie