Meldeamt

In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.


Sie erhalten am Meldeamt:

  • Meldebestätigungen
  • Meldeauskunft
  • An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Volksbefragung

Bei einer Volksbefragung wird vor der Beschlussfassung eines Gesetzes im Nationalrat die Haltung der österreichischen Bevölkerung zu einer Angelegenheit von grundsätzlicher und gesamtösterreichischer Bedeutung erforscht. Für die Regelung dieser Angelegenheit muss die Bundesgesetzgebung zuständig sein. Die Fragestellung muss so erfolgen, dass sie mit "Ja" oder "Nein" beantwortet werden kann oder aus zwei alternativen Lösungsvorschlägen besteht. Nicht befragt werden darf das Volk zu Wahlen und zu Angelegenheiten, für die bereits ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde zuständig ist.

Ein Antrag auf Abhaltung einer Volksbefragung kann entweder vom Nationalrat oder von der Bundesregierung gestellt werden. Die Volksbefragung muss durchgeführt werden, wenn der Nationalrat dies mit Mehrheit beschließt. Stimmberechtigt sind alle zum Nationalrat aktiv Wahlberechtigten. Das Ergebnis der Volksbefragung ist für den Gesetzgeber rechtlich nicht bindend. Ausführliche Informationen zum Thema "Volksbefragung" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Volksbefragungen sind auch in einigen Verfassungen der Bundesländer vorgesehen.

Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion