Meldeamt

In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.


Sie erhalten am Meldeamt:

  • Meldebestätigungen
  • Meldeauskunft
  • An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Kleines und großes Pendlerpauschale

Achtung

Bitte beachten Sie, dass in den Monaten Mai 2022 bis Juni 2023 für die Ermittlung des Pendlerpauschales und des Pendlereuro geänderte Werte zu berücksichtigen sind. Diese finden Sie unten auf dieser Seite unter "Erhöhtes Pendlerpauschale von Mai 2022 bis Juni 2023".

Das kleine Pendlerpauschale gilt für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, deren Arbeitsplatz ohne Aufrundung mindestens 20 Kilometer von der Wohnung entfernt ist und denen die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels möglich und zumutbar ist:

Entfernung

Betrag/Monat

bei mindestens 20 km bis 40 km

58 Euro

bei mehr als 40 km bis 60 km

113 Euro

bei mehr als 60 km

168 Euro

Das große Pendlerpauschale gilt für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, deren Arbeitsplatz ohne Aufrundung mindestens zwei Kilometer von der Wohnung entfernt ist, denen aber die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich oder nicht zumutbar ist:

Entfernung

Betrag/Monat

bei mindestens zwei km bis 20 km

31 Euro

bei mehr als 20 km bis 40 km

123 Euro

bei mehr als 40 km bis 60 km

214 Euro

bei mehr als 60 km

306 Euro

Erhöhtes Pendlerpauschale von Mai 2022 bis Juni 2023

Im Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023 sind, abhängig davon, an wie vielen Tagen im Monat die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte zurückgelegt wird, zusätzlich folgende Pauschbeträge zu berücksichtigen:

Wenn das kleine Pendlerpauschale zusteht:

Entfernung mehr als 10 Tage/Monat 8 bis 10 Tage/Monat 4 bis 7 Tage/Monat
bei mindestens 20 km bis 40 km 29 Euro/Monat 19,33 Euro/Monat 9,67 Euro/Monat
bei mehr als 40 km bis 60 km 56,50 Euro/Monat 37,67 Euro/Monat 18,83 Euro/Monat
bei mehr als 60 km 84 Euro/Monat 56 Euro/Monat 28 Euro/Monat

Wenn das große Pendlerpauschale zusteht:

Entfernung mehr als 10 Tage/Monat 8 bis 10 Tage/Monat 4 bis 7 Tage/Monat
bei mindestens 2 km bis 20 km 15,50 Euro/Monat 10,33 Euro/Monat 5,17 Euro/Monat
bei mehr als 20 km bis 40 km 61,50 Euro/Monat 41 Euro/Monat 20,50 Euro/Monat
bei mehr als 40 km bis 60 km 107 Euro/Monat 71,33 Euro/Monat 35,67 Euro/Monat
bei mehr als 60 km 153 Euro/Monat 102 Euro/Monat 51 Euro/Monat

Im Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023 steht zusätzlich ein Pendlereuro in Höhe von 0,50 Euro monatlich pro Kilometer der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu. Auch der Pendlereuro ist wie das Pendlerpauschale entsprechend der Anzahl der Fahrten pro Monat anzupassen.

Letzte Aktualisierung: 19. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen