Meldeamt
In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.
Sie erhalten am Meldeamt:
- Meldebestätigungen
- Meldeauskunft
- An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes
Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!
Für Sie zuständig


Österreich.gv.at - Lebenslage
Begünstigte Selbstversicherung in der Pensionsversicherung
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Sie können die begünstigte Selbstversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger auch neben einer aufgrund einer (Teilzeit-)Erwerbstätigkeit bestehenden Pflichtversicherung in Anspruch nehmen. Der Bund übernimmt dabei die Beiträge zur Gänze.
Voraussetzungen
- Pflege einer nahen Angehörigen/eines nahen Angehörigen
- Anspruch auf Pflegegeld der Stufen 3 bis 7
- Pflege in häuslicher Umgebung
- Erhebliche Beanspruchung der Arbeitskraft der pflegenden Person
- Wohnsitz der pflegenden Person im Inland (für die Dauer der Pflegetätigkeit)
Zuständige Stelle
Rechtsgrundlagen
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
Zum Formular
Pensionsversicherung – Selbstversicherung bei Pflege eines nahen Angehörigen
Letzte Aktualisierung: 1. Mai 2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz