Meldeamt

In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.


Sie erhalten am Meldeamt:

  • Meldebestätigungen
  • Meldeauskunft
  • An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Kostenlose Selbstversicherung in der Pensionsversicherung

Allgemeine Informationen

Wenn Sie durch die Pflege Ihres Kindes mit Behinderungen überwiegend in Anspruch genommen werden, haben Sie die Möglichkeit, sich in der Pensionsversicherung kostenlos selbst zu versichern.

Voraussetzungen

  • Sie müssen Ihr Kind im Inland in häuslicher Umgebung pflegen. Abgesehen von den leiblichen Eltern kann die kostenlose Selbstversicherung auch von folgenden Erziehungsverantwortlichen in Anspruch genommen werden:
    • Wahleltern
    • Großeltern
    • Wahlgroßeltern
    • Stiefeltern
    • Pflegeeltern
  • Sie haben Anspruch auf die erhöhte Familienbeihilfe.
Hinweis

Die kostenlose Selbstversicherung ist längstens bis zu einem Alter Ihres Kindes von 40 Jahren möglich.

Grundsätzlich kann die Selbstversicherung bis maximal zwölf Monate vor der Antragstellung abgeschlossen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Selbstversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes für bis zu 10 Jahre rückwirkend möglich (maximal aber rückwirkend bis zum Jahr 1988). Bitte wenden Sie sich an die Pensionsversicherung.

Zuständige Stelle

Die Pensionsversicherung (→ PV)

Rechtsgrundlagen

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)

Zum Formular

Pensionsversicherung – Selbstversicherung bei Pflege eines Kindes mit Behinderungen

Letzte Aktualisierung: 16. September 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz