Meldeamt

In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.


Sie erhalten am Meldeamt:

  • Meldebestätigungen
  • Meldeauskunft
  • An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Problemstoffe

Problemstoffe sind gefährliche (z.B. entzündbare) Abfälle, die üblicherweise in privaten Haushalten anfallen. Auch gefährliche Abfälle aus Betrieben können als Problemstoffe gelten, wenn sie nach Art und Menge mit solchen aus privaten Haushalten vergleichbar sind.

Als Problemstoffe gelten die genannten gefährlichen Abfälle nur, solange sie sich in der Gewahrsame der Abfallerzeugerin/des Abfallerzeugers befinden. Nach der Übergabe des Problemstoffs an eine Abfallsammlerin/einen Abfallsammler bzw. an eine Abfallbehandlerin/einen Abfallbehandler gelten die Sonderbestimmungen für Problemstoffe nicht mehr, sondern die allgemeinen Regelungen für gefährliche Abfälle.

Im Hausmüll oder in der Toilette entsorgt, können sie der Umwelt und der Gesundheit des Menschen schaden. Sie werden deshalb auf eigenen Problemsammelstellen gesammelt und dort umweltgerecht behandelt. Zu Problemstoffen gehören beispielsweise:

  • Altmedikamente ohne Schachteln
  • Altmineralöle (z.B. Motoröl)
  • Batterien/Akkus
  • Energiesparlampen
  • Farben, Lacke, Kleber, Düngemittel, Verdünnungsmittel u.Ä.
  • Fieberthermometer (quecksilberhaltig)
  • Fotochemikalien
  • Gasflaschen, -kartuschen (mit Inhalt)
  • Injektionsspritzen
  • Ölfilter
  • Putz- und Reinigungsmittel, Spraydosen
  • Säuren und Laugen
  • Unbekannte, nicht identifizierbare Stoffe
  • Unkrautvernichter

Hinweis

Jedes Geschäft, das Gerätebatterien verkauft, muss alte Batterien, Knopfzellen und Akkus kostenlos zurücknehmen. Die Rücknahmepflicht besteht unabhängig von Geschäftsgröße und unabhängig von einem Kauf von Batterien. Alte Fahrzeug-/Starterbatterien werden getrennt von den Gerätebatterien gesammelt. Jeder, der derartige Batterien verkauft (z.B. Kfz-Werkstätte, Kfz-Ersatzteilhandel) muss diese unabhängig von einem Neukauf kostenlos zurücknehmen. Eine kostenlose Rückgabemöglichkeit für Gerätebatterien als auch Fahrzeug-Starterbatterien besteht bei den örtlichen Müllsammelzentren bzw. Mistplätzen.

Spritzen und Nadeln müssen in stichfesten, fest verschlossenen Behältern abgegeben werden.

Letzte Aktualisierung: 15. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie