Meldeamt

In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.


Sie erhalten am Meldeamt:

  • Meldebestätigungen
  • Meldeauskunft
  • An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Rasenmähzeiten in Vorarlberg

Gemeinden mit Anfangsbuchstaben G

Hinweis

Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

 

Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Vorarlberg wieder.

Gemeinde

Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

Art der Tätigkeit

Zeiten

 

 

 

 

Gaschurn Verordnung jede lärmende Bautätigkeit (maschinelle Aushubarbeiten, maschinelle Abbruch-, Planierungs-, Bohr- und Sprengarbeiten sowie Ausschalungs- und Betonverdichtungsmaßnahen, jegliche Arbeiten mit Betonpumpen sowie alle Schremmarbeiten), sowie Einsatz von Rasenmähern, Häckslern, Heckenscheren, Motorsägen als auch der Betrieb von Motor- und Kreissägen

verboten:

Vom 15. Juni bis einschließlich 15. Oktober und vom 15. Dezember bis einschließlich 15. Apil:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 12 bis 13 Uhr
    • 22 bis 8 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

In der restlichen Zeit:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 12 bis 13 Uhr
    • 22 bis 7 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Göfis 

Empfehlung 

Rasenmähen 

zu unterlassen:

  • täglich
    • 12 bis 14 Uhr 

Götzis 

keine Vorgaben 

 

 

 

Letzte Aktualisierung: 23. August 2012

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion