Meldeamt

In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.


Sie erhalten am Meldeamt:

  • Meldebestätigungen
  • Meldeauskunft
  • An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Spikereifen

Allgemeines

Das Fahren mit Spikereifen ist nur in den Sommermonaten Juni, Juli, August und September verboten.

Am Heck des Fahrzeugs muss ein genormter Spikeaufkleber gut sichtbar angebracht werden. Den Aufkleber erhalten Sie bei den Autofahrerclubs (ÖAMTC, ARBÖ).

Verwendung von Spikereifen

Spikes dürfen nur bei Kraftwagen mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht bis 3.500 kg verwendet werden. Ist das ziehende Kraftfahrzeug mit Spikereifen ausgerüstet, so benötigt auch der gezogene Anhänger bis zu einer Achshöchstlast von 1.800 kg Spikereifen.

Spikereifen müssen auf allen Rädern, die Kräfte auf die Fahrbahn übertragen, verwendet werden. Zu beachten ist, dass die Stahlstifte der Reifen nicht mehr als 2,0 mm über die Lauffläche ragen und fest im Reifen sitzen, da ansonsten die Gefahr der Beschädigung der Fahrbahn und anderer Fahrzeuge zu groß ist.

Hinweis

Motorräder dürfen nicht mit Spikereifen ausgerüstet werden.

Tempolimits für Kfz mit Spikereifen

Für Kraftfahrzeuge mit Spikebereifung gelten eigene Tempolimits. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen beträgt 100 km/h, auf Freilandstraßen 80 km/h.

Spikebestimmungen in Europa

Nicht in allen Ländern Europas ist die Verwendung von Spikereifen erlaubt.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

§§ 4, 58 Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV)

Letzte Aktualisierung: 21. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie