Meldeamt

In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.


Sie erhalten am Meldeamt:

  • Meldebestätigungen
  • Meldeauskunft
  • An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Parteien in Österreich

Allgemeine Informationen

Parteien sind Verbindungen von Personen mit ähnlichen Vorstellungen zu staatlichen, wirtschaftlichen, sozialen und anderen Fragen. Sie bilden den Kern der repräsentativen Demokratie, d.h. die Parteimitglieder als gewählte Volksvertreterinnen/gewählte Volksvertreter treffen Entscheidungen.

Parteien treten bei Wahlen in Österreich als "wahlwerbende Parteien" oder "wahlwerbende Gruppen" an. Diese sind von "politischen Parteien" zu unterscheiden, die nicht notwendigerweise bei Wahlen kandidieren müssen.

Politische Parteien

Politische Parteien haben zum Ziel, durch gemeinsame Tätigkeit die staatliche Willensbildung umfassend zu beeinflussen. Nach dem Parteiengesetz 2012 sind deren Existenz und Vielfalt wesentliche Bestandteile der demokratischen Ordnung der Republik Österreich. Dieses Gesetz regelt auch grundsätzlich die Unterstützung der Parteien durch öffentliche Fördermittel.

Politische Parteien können in Österreich relativ frei gegründet werden. Dafür muss von einer Gruppe von Menschen zunächst eine Satzung beschlossen werden. Diese ist im Internet zu veröffentlichen und beim Bundesministerium für Inneres zu hinterlegen. Mit dem Zeitpunkt der Hinterlegung erlangt die politische Partei Rechtspersönlichkeit, ist also eine juristische Person.

Das Parteienverzeichnis (→ BMI), das die Namen der politischen Parteien und das Datum der Hinterlegung ihrer Satzung enthält, kann auf den Seiten des Bundesministeriums für Inneres eingesehen werden.

Wahlwerbende Parteien

Wahlwerbende Parteien sind Wählergruppen, die sich mit einer eindeutigen Parteibezeichnung und einem Wahlvorschlag zur Wahl stellen. Sie sind meist mit den politischen Parteien identisch. Allerdings kann sich eine wahlwerbende Gruppe auch nur anlässlich einer Wahl bilden und muss nicht zugleich eine politische Partei sein. In rechtlicher Hinsicht besteht der Unterschied zwischen wahlwerbenden und politischen Parteien darin, dass bei Wahlen nur wahlwerbende Gruppen (Wahlparteien) und keine politischen Parteien antreten.

Klubs im Österreichischen Parlament

Nationalratsabgeordnete der gleichen wahlwerbenden Partei haben das Recht, sich zu einem parlamentarischen Klub zusammenzuschließen. Mit der Klubbildung sind verschiedene parlamentarische Rechte, wie z.B. Antragsrechte oder das Recht auf Sitze in den Ausschüssen verbunden. Darüber hinaus werden Klubs finanziell gefördert.

Derzeit gibt es fünf "Klubs" im Österreichischen Parlament:

  • Parlamentsklub der Österreichischen Volkspartei
  • Die Sozialdemokratische Parlamentsfraktion – Klub der sozialdemokratischen Abgeordneten zum Nationalrat, Bundesrat und Europäischen Parlament
  • Freiheitlicher Parlamentsklub
  • Der Grüne Klub im Parlament - Klub der Grünen Abgeordneten zum Nationalrat, Bundesrat und Europäischen Parlament
  • NEOS Parlamentsklub

Weiterführende Links

Klubs (→ Österreichisches Parlament)

Rechtsgrundlagen

Parteiengesetz (PartG)

Letzte Aktualisierung: 8. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres