Meldeamt

In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.


Sie erhalten am Meldeamt:

  • Meldebestätigungen
  • Meldeauskunft
  • An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Bundespräsident

Allgemeines zum Bundespräsidenten

Der Bundespräsident ist Staatsoberhaupt und eines der obersten Vollzugsorgane, neben den Bundesministerinnen/Bundesministern, Staatssekretärinnen/Staatssekretären und Mitgliedern der Landesregierungen. Der Amtssitz des Bundespräsidenten ist in Wien in der Hofburg.

Tipp

Ausführliche Informationen zum Thema "Bundespräsidentenwahlen" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Das Amt des Bundespräsidenten endet durch

  • Zeitablauf (nach sechs Jahren nach der Angelobung, eine einmalige Wiederwahl ist zulässig) oder
  • Tod oder
  • Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (der Bundespräsident kann wegen schuldhafter Verletzung der Bundesverfassung durch Beschluss der Bundesversammlung angeklagt werden) oder
  • Volksabstimmung oder
  • Verurteilung wegen bestimmter gerichtlich strafbarer Handlungen.

Der Bundespräsident darf während seiner Amtszeit keinen anderen Beruf ausüben und keinem allgemeinen Vertretungskörper (wie dem Nationalrat, Bundesrat oder Landtag) angehören.

Aufgaben und Kompetenzen des Bundespräsidenten

Die Aufgaben bzw. Kompetenzen des Bundespräsidenten sind u.a.:

  • Vertretung der Republik Österreich nach außen
  • Abschluss von Staatsverträgen
  • Oberbefehl über das Bundesheer
  • Ernennung und Entlassung des Bundeskanzlers
  • Angelobung des Bundeskanzlers, der Mitglieder der Bundesregierung und der Landeshauptleute
  • Entlassung der gesamten Bundesregierung
  • Einberufung der Bundesversammlung
  • Ernennung der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes und des Verwaltungsgerichtshofes
  • Beurkundung des verfassungsmäßigen Zustandekommens der Bundesgesetze
  • Erlassung von Notverordnungen
  • Verleihung von Amtstiteln
  • Begnadigungen im Strafrecht
  • Gewährung von Ehrenrechten

Der Bundespräsident ist ein Verwaltungsorgan, daher sind die von ihm gesetzten Rechtsakte Verwaltungsakte. Diese werden als Entschließungen bezeichnet.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)  

Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion