Meldeamt
In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.
Sie erhalten am Meldeamt:
- Meldebestätigungen
- Meldeauskunft
- An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes
Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!
Für Sie zuständig


Österreich.gv.at - Lebenslage
Kostenersatz bei Sozialhilfe an Privathaushalte
Das neue Sozialhilfe-Grundsatzgesetz enthält keine Vorgaben an die Länder betreffend Kostenersatz. Dementsprechend frei sind sie im zukünftigen Umgang mit dem Thema.
Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die aktuelle rechtliche Situation in den Bundesländern.
Keine Verpflichtung zum Kostenersatz besteht für
- ehemalige Leistungsempfängerinnen/Leistungsempfänger, die wieder ein Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit erzielen oder Vermögen selbst erwirtschaftet haben,
- Eltern für ihre volljährigen bzw. selbsterhaltungsfähigen Kinder,
- Kinder für ihre Eltern,
- Großeltern für ihre Enkelinnen/Enkel und umgekehrt,
- Geschenknehmerinnen/Geschenknehmer, die nicht Sozialhilfesempfänger sind (also eine dritte Person). Ausnahmen: Kärnten, Niederösterreich und Steiermark.
Die Pflicht zum Kostenersatz besteht derzeit für
- Sozialversicherungs- oder andere Leistungen durch Dritte, die der Bedarfsdeckung zumindest teilweise gedient hätten (Pensionsleistungen, Ausgedinge etc.),
- (ehemalige) Ehegattinnen/Ehegatten (Ausnahme: Steiermark),
- Eltern für ihre minderjährigen Kinder (Ausnahme: Steiermark),
- ehemalige Hilfeempfängerinnen/Hilfeempfänger in Hinblick auf nicht selbst erwirtschaftetes Vermögen (z.B. Erbschaft, Lottogewinn) unter Berücksichtigung eines Freibetrages und einer dreijährigen Verjährungsfrist,
- Erbinnen/Erben.
Die Rückerstattungspflicht bei Erschleichung von Leistungen oder Meldepflichtverletzungen bleibt bestehen.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz