Meldeamt

In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.


Sie erhalten am Meldeamt:

  • Meldebestätigungen
  • Meldeauskunft
  • An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Arbeitnehmerveranlagung

Sinnverwandte Begriffe: Steuerausgleich, Jahresausgleich

Bei der Arbeitnehmerveranlagung wird die Steuer für das im Kalenderjahr bezogene Einkommen neu berechnet. Dabei kann sich herausstellen, dass zu viel Lohnsteuer bezahlt wurde (z.B. weil das Einkommen wegen eines Jobwechsels geschwankt hat). Dann gibt es eine Lohnsteuergutschrift direkt auf das Konto.

Möchte eine Person, dass für sie eine Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt wird, muss sie dies grundsätzlich selbst beantragen. Seit Juli 2017 erfolgt die Arbeitnehmerveranlagung und die Auszahlung eines etwaigen Gutschriftsbetrags jedoch in vielen Fällen automatisch (sogenannte "Antragslose Arbeitnehmerveranlagung").

Es wird zwischen der freiwilligen Arbeitnehmerveranlagung (Antragsveranlagung) und der verpflichtenden Arbeitnehmerveranlagung (Pflichtveranlagung) unterschieden.

Ausführliche Informationen zu den Themen "Arbeitnehmerveranlagung" und "Antragslose Arbeitnehmerveranlagung ("automatischer Steuerausgleich")" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 18. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion