Meldeamt

In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.


Sie erhalten am Meldeamt:

  • Meldebestätigungen
  • Meldeauskunft
  • An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Studienangebot und Zugangsbeschränkungen

Studienangebot

Grundsätzlich kann in Österreich zwischen folgenden Studienarten gewählt werden:

  • Bachelorstudium (in der Regel sechs Semester/180 ECTS-Credits)
  • Master-, Magisterstudium (in der Regel vier bzw. acht Semester/120 bzw. 240 ECTS-Credits)
  • Doktorats-, PhD-Studium (in der Regel zwei Jahre)
  • Universitätslehrgänge
  • Außerordentliches Studium

Zugangsbeschränkungen

Zugangsbeschränkungen sind für folgende Studienrichtungen möglich:

  • Architektur und Städteplanung
  • Biologie und Biochemie (inkl. Ernährungswissenschaften)
  • Informatik
  • Pharmazie
  • Wirtschaft
  • Humanmedizin
  • Zahnmedizin
  • andere medizinische Studien
  • Psychologie
  • Veterinärmedizin
  • Bachelor Studien seit dem Studienjahr 2010/2011
    • "Publizistik und Kommunikationswissenschaft" (Universität Wien)
    • "Kommunikationswissenschaft" (Universität Salzburg)
    • "Medien- und Kommunikationswissenschaften" (Universität Klagenfurt)
  • in besonders stark nachgefragten Studien gemäß § 14h UG

In den künstlerischen Studien an den Universitäten muss die Eignung durch Absolvierung einer Zulassungsprüfung nachgewiesen werden. Für das Studium der Sportwissenschaft und das Lehramtsstudium mit dem Unterrichtsfach "Bewegung und Sport" muss die körperlich-motorische Eignung nachgewiesen werden. Für das Lehramt an Schulen bzw. Berufstätigkeiten an elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen muss die Eignung nachgewiesen werden.

Letzte Aktualisierung: 23. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion