Meldeamt

In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.


Sie erhalten am Meldeamt:

  • Meldebestätigungen
  • Meldeauskunft
  • An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Internationaler Führerschein (zwischenstaatlicher Führerschein)

Allgemeine Informationen

Der internationale Führerschein ist ein Zusatzdokument zum nationalen Führerschein zum Lenken von Kraftfahrzeugen außerhalb des EWR. Einige Staaten sowie Leihwagenfirmen verlangen das Mitführen des internationalen Führerscheins. Dieser enthält alle Daten eines normalen Führerscheins in verschiedenen Sprachen und ist nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültig.

Achtung

Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

Voraussetzungen

Voraussetzung zur Erlangung des internationalen Führerscheins ist ein gültiger nationaler Führerschein.

Fristen

Der internationale Führerschein gilt – allerdings nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein – ein Jahr.

Zuständige Stelle

Die zur Ausstellung berechtigten Automobilklubs:  → ARBÖ, → ÖAMTC, → VCÖ

Erforderliche Unterlagen

Kosten

Die Ausstellung des internationalen Führerscheins ist kostenpflichtig. Bitte erkundigen Sie sich bei den zur Ausstellung berechtigten Automobilklubs. Für Mitglieder der Automobilklubs ist die Ausstellung kostengünstiger.

Zusätzliche Informationen

In bestimmten Ländern genügt es, den Original-Führerschein in eine internationale Sprache (Englisch)  übersetzen zu lassen. Die Gültigkeit dieser Übersetzungen ist allerdings wieder an das Mitführen des Führerscheins gebunden. Das bedeutet, dass der österreichische Führerschein auf jeden Fall im Ausland mitgenommen werden muss. Davon ausgenommen sind nur wenige Staaten, die weder einen nationalen noch einen internationalen Führerschein, sondern ausschließlich einheimische Landesdokumente akzeptieren, die dort aber leicht erhältlich sind. Generell ist es aber empfehlenswert, sich in Zweifelsfällen vor Urlaubsantritt bei den Automobilklubs und/oder bei der jeweiligen Botschaft über die Führerscheinanerkennung zu informieren.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

 § 33 Führerscheingesetz (FSG) 

Letzte Aktualisierung: 22. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie