Reisepass

Für die Ausstellung von Reisepässen bitten wir Sie um Terminvereinbarung unter
T +43 7442 511 oder per Mail an post.bgs@waidhofen.at.
So können lange Wartezeiten vermieden werden!

Für Sie zuständig

35258
Anita Dötzl
T +43 7442 511-228
F +43 7442 511-99
anita.doetzl@waidhofen.at
Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Lisa-Maria Hackl
Lisa-Maria Hackl
T +43 7442 511 - 226
F +43 7442 511 - 99
lisa.hackl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Ute Huber
Ute Huber
T +43 7442 511 227
F +43 7442 511 - 99
ute.huber@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Existenzminimum

Beim Existenzminimum handelt es sich (im exekutionsrechtlichen Sinn) um jenen Betrag, der bei Exekution auf beschränkt pfändbare Forderungen (z.B. das Arbeitseinkommen) unpfändbar ist und somit der Schuldnerin/dem Schuldner verbleiben muss. Die Berechnung des unpfändbaren Freibetrags, des sogenannten Existenzminimums, richtet sich einerseits nach der Einkommenshöhe und andererseits nach den Unterhaltspflichten der Schuldnerin/des Schuldners.

Der "Grundbetrag" des Existenzminimums ist unmittelbar an den Ausgleichszulagenrichtsatz gekoppelt. Bei höherem Einkommen gebühren der Schuldnerin/dem Schuldner überdies (als Teil des Existenzminimums) sogenannte "Steigerungsbeträge".

Letzte Aktualisierung: 4. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion