Personalausweis


Für Sie zuständig

35258
Anita Dötzl
T +43 7442 511-228
F +43 7442 511-99
anita.doetzl@waidhofen.at
Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Lisa-Maria Hackl
Lisa-Maria Hackl
T +43 7442 511 - 226
F +43 7442 511 - 99
lisa.hackl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Ute Huber
Ute Huber
T +43 7442 511 227
F +43 7442 511 - 99
ute.huber@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Zwischenstaatliche Sozialleistungen

Soziale Sicherheit vereint Leistungen im Rahmen der Krankenversicherung, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung sowie der Familienbeihilfe. In all diesen Bereichen bestehen internationale Bindungen mit Österreich, die durch unterschiedliche Abkommen im Bereich der Sozialversicherung bzw. des EU-Rechts geregelt sind. Daraus ergibt sich ein hohes Schutzniveau, das Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreichern zugute kommt. Zur Wahrnehmung der jeweiligen Interessen finden sich im Folgenden die Grundpfeiler des zwischenstaatlichen Rechts, aus dem individuelle Ansprüche abgeleitet werden können.

  • Gleichbehandlung im Bereich der sozialen Sicherheit
  • Berücksichtigung aller erworbenen Versicherungszeiten
  • Pensionsanspruch aus den zurückgelegten Versicherungszeiten
  • Berücksichtigung von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten
  • Export von Geldleistungen an Anspruchsberechtigte ins Ausland
  • Behandlung im Bereich der Kranken- und Unfallversicherung durch Versicherungsträger im Ausland

Diese Grundsätze werden mittels entsprechender Formulare geltend gemacht.

Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz