Personalausweis


Für Sie zuständig

35258
Anita Dötzl
T +43 7442 511-228
F +43 7442 511-99
anita.doetzl@waidhofen.at
Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Lisa-Maria Hackl
Lisa-Maria Hackl
T +43 7442 511 - 226
F +43 7442 511 - 99
lisa.hackl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Ute Huber
Ute Huber
T +43 7442 511 227
F +43 7442 511 - 99
ute.huber@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Befristetes Arbeitsverhältnis

Der Ablauf eines Arbeitsverhältnisses, das auf bestimmte Zeit abgeschlossen wurde, wird im Falle einer Schwangerschaft gehemmt und verschiebt sich:

  • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn der Schutzfrist
  • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn eines auf Dauer ausgesprochenen individuellen Beschäftigungsverbotes

Ausnahme: Ein befristetes Arbeitsverhältnis läuft trotz einer Schwangerschaft ab, wenn die Befristung gesetzlich vorgesehen ist oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgte. Befristungen, die aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgen, liegen insbesondere dann vor, wenn die Befristung

  • im Interesse der Arbeitnehmerin,
  • für die Dauer der Vertretung anderer verhinderter Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer,
  • zu Ausbildungszwecken,
  • für die Zeit der Saison oder
  • zur Erprobung, wenn die erforderlichen Qualifikationen eine längere Probezeit (→ USP) als die gesetzliche oder kollektivvertragliche beansprucht,

abgeschlossen wurde.

Rechtsgrundlagen

§§ 10a, 11 Mutterschutzgesetz (MSchG)

Letzte Aktualisierung: 19. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft