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Konkursverfahren (Schuldenregulierungsverfahren)
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Ziel des Schuldenregulierungsverfahrens ist es, für natürliche Personen, die kein Unternehmen betreiben, Lösungen zwischen Gläubigerinnen/Gläubigern und Schuldnerinnen/Schuldnern zu finden, die die Zahlungsunfähigkeit der Schuldnerin/des Schuldners beheben.
Tipp
Für alle Anträge liegen bei Gericht oder den Schuldenberatungsstellen entsprechende Formulare auf. Die Anträge können aber auch mündlich bei Gericht zu Protokoll gegeben werden.
Nähere Informationen zum Thema → Insolvenz bei Unternehmen finden sich auf USP.gv.at.
Voraussetzungen
Zuständige Stelle
Das Bezirksgericht, in dessen Sprengel die Schuldnerin/der Schuldner ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat, und zwar im Zeitpunkt des Einlangens des Antrags bei Gericht.
Verfahrensablauf
Das Konkursverfahren kann auf Antrag einer Schuldnerin/eines Schuldners oder einer Gläubigerin/eines Gläubigers eingeleitet werden.
Bei Erfüllung aller formellen Voraussetzungen wird das Konkursverfahren mit Beschluss des Bezirksgerichts eröffnet.
Die erste Verhandlung findet etwa zwei Monate nach der Konkurseröffnung statt. Hier wird überprüft, ob die Gläubigerinnen/Gläubiger ihre Forderungen in der jeweiligen Höhe zu Recht angemeldet haben.
Achtung
Zu der ersten Verhandlung muss die Schuldnerin/der Schuldner unbedingt persönlich erscheinen, weil ihr/sein Antrag ansonsten als zurückgezogen gilt.
Das Privatkonkursverfahren dauert etwa zwei bis sechs Monate oder auch länger.
Erforderliche Unterlagen
Hier finden Sie den Antrag auf Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens zum Download.
Zusätzliche Informationen
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
Insolvenzordnung (IO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz