Personalausweis


Für Sie zuständig

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Anita Dötzl
T +43 7442 511-228
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Erdgeschoß

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Fachbereich Bürgerservice     
Lisa-Maria Hackl
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Ute Huber
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Österreich.gv.at - Lebenslage

Meldepflicht

  • Wer eine Wohnung in Österreich bezieht, ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.
  • Binnen drei Tagen nach Bezug der Unterkunft in Österreich muss die Anmeldung des Wohnsitzes erfolgen.
  • Wer die gesetzliche Meldepflicht nicht erfüllt, begeht eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe von bis zu 726 Euro (im Wiederholungsfall bis zu 2.180 Euro) geahndet wird.
Letzte Aktualisierung: 24. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion