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Fischen in Vorarlberg – Schonzeiten und Mindestmaße
Für bestimmte Fischarten gibt es in Vorarlberg mit Rücksicht auf deren Laichperioden Schonzeiten und Mindestfangmaße ("Brittelmaße"), die durch Verordnung festgelegt wurden. Fische mit einer geringeren Größe als dem Mindestmaß sowie während der Schonzeit gefangene Fische muss die Fischerin/der Fischer sorgfältig vom Angelhaken lösen und unverzüglich ins Gewässer zurücksetzen. Falls ein sorgfältiges Lösen vom Haken nicht möglich ist, muss die Schnur auf Höhe des Mauls abgeschnitten und der Fisch schonend ins Wasser zurückgesetzt werden.
Rechtsgrundlagen
- § 15 Vorarlberger Fischereigesetz
- §§ 7, 14 Verordnung über die Ausübung der Fischerei in den Binnengewässern
Letzte Aktualisierung: 24. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion