Führerschein
Für Sie zuständig

Bettina Buder
T +437442 511 - 222F +437442 511 - 99
bettina.buder@waidhofen.at
Führerscheinstelle, EG
Bereich:
Referat Polizei & Verkehr
Bereich:
Referat Polizei & Verkehr
Bereich:
Fachbereich HoheitsverwaltungÖsterreich.gv.at - Lebenslage
Erwerb einer Eigentumswohnung durch Erbschaft
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Falls die Erbin/der Erbe die Verbücherung nicht binnen eines Jahres nach Einantwortung beantragt, hat die Gerichtskommissärin/der Gerichtskommissär den gesetzlichen Auftrag, anstelle der Erbin/des Erben die Verbücherung des Verlassenschaftsergebnisses zu beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- Einantwortungsbeschluss des Verlassenschaftsgerichtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder
- Selbstberechnungserklärung von einer Notarin/einem Notar (→ ÖNK) oder von einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt (→ ÖRAK)
Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz