Meldeamt
In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.
Sie erhalten am Meldeamt:
- Meldebestätigungen
- Meldeauskunft
- An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes
Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!
Für Sie zuständig
Österreich.gv.at - Lebenslage
Strafvollzug
Die Leitung des Strafvollzugs liegt beim Bundesministerium für Justiz.
Momentan stehen 28 Justizanstalten zur Verfügung:
- 7 Strafvollzugsanstalten für Männer zum Vollzug von Freiheitsstrafen von mehr als 18 Monaten
- 1 Strafvollzugsanstalt für Frauen
- 5 Sonderanstalten, davon 4 für den Maßnahmenvollzug und 1 für Jugendliche
- 15 gerichtliche Gefangenenhäuser, die am Sitz der für Strafsachen zuständigen Landesgerichte eingerichtet sind
Dazu kommen 12 Außenstellen der Justizanstalten, die zum Teil als landwirtschaftliche Betriebe eingerichtet sind.
Beim Bundesministerium für Justiz ist eine Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen eingerichtet, welche die strategische und operative Leitung und die dienst- und fachaufsichtsbehördliche Zuständigkeit in oberster Instanz im Strafvollzug wahrnimmt.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
Strafvollzugsgesetz (StVG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz