Meldeamt
In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.
Sie erhalten am Meldeamt:
- Meldebestätigungen
- Meldeauskunft
- An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes
Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!
Für Sie zuständig
Österreich.gv.at - Lebenslage
Untersuchungshaft
Bei dringendem Tatverdacht, Vorliegen eines Haftgrundes (nämlich Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr bzw. Tatbegehungs- oder Tatausführungsgefahr) und Verhältnismäßigkeit in Beziehung auf die Bedeutung der Sache ist die Verhängung, Aufrechterhaltung und die Fortsetzung der Untersuchungshaft über die Beschuldigte/den Beschuldigten zulässig, sofern der Haftzweck nicht durch gelindere Mittel abgewendet werden kann (z.B. in Fällen von Gewalt in Wohnungen, das Gelöbnis, jeden Kontakt mit dem Opfer zu unterlassen und die Weisung, eine bestimmte Wohnung und deren unmittelbare Umgebung nicht zu betreten).
Besonders schutzbedürftige Opfer, wie z.B. Sexualopfer, sind über die Freilassung der Beschuldigten/des Beschuldigten vor Fällung des Urteils erster Instanz, gegebenenfalls unter Angabe der der Beschuldigten/dem Beschuldigten auferlegten gelinderen Mittel, oder über eine Flucht unverzüglich von Amts wegen zu verständigen.
Rechtsgrundlagen
Strafprozessordnung (StPO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz