Meldeamt

In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.


Sie erhalten am Meldeamt:

  • Meldebestätigungen
  • Meldeauskunft
  • An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Widerspruch gegen ein Anerkenntnis der Vaterschaft

Die Mutter und das Kind werden von der Anerkennung der Vaterschaft durch die Standesbeamte/den Standesbeamten benachrichtigt. Sie können innerhalb von zwei Jahren ab Kenntnis der rechtswirksamen Anerkennung bei Gericht Widerspruch einlegen. Die Frist von zwei Jahren ist gehemmt, solange das zum Widerspruch berechtigte Kind nicht eigenberechtigt (18 Jahre) ist.

Ein Widerspruch wird sich dann empfehlen, wenn die Mutter der Meinung ist, der Anerkennende ist nicht der Vater des Kindes.

Es kann auch der Mann, der bisher als Vater feststand, einen Widerspruch gegen ein Vaterschaftsanerkenntnis eines anderen Mannes erheben.

In dem Gerichtsverfahren wird geklärt, ob das Kind doch von dem Anerkennenden abstammt oder ob das Anerkenntnis rechtsunwirksam ist.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz