Meldeamt
In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.
Sie erhalten am Meldeamt:
- Meldebestätigungen
- Meldeauskunft
- An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes
Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!
Für Sie zuständig
Österreich.gv.at - Lebenslage
Anrechnung der Pflegezeiten auf die Rahmenfristerstreckung in der Arbeitslosenversicherung
Pflegende Angehörige scheiden zum Teil aus dem Erwerbsleben aus, um einen nahen Angehörigen/eine nahe Angehörige pflegen zu können. Das Arbeitslosenversicherungsgesetz sieht für diese Fälle eine Verlängerung des Zeitraums, während dem die erforderlichen Versicherungszeiten vorliegen müssen, um die Zeiten der Pflege vor. Dadurch können Versicherungszeiten vor der Pflege, die länger zurück liegen, berücksichtigt werden. Voraussetzungen dafür sind:
- Begünstigte Weiterversicherung oder Selbstversicherung in der Pensionsversicherung zur Pflege eines nahen Angehörigen mit Anspruch auf Pflegegeld (mindestens) der Stufe 3 oder
- kostenlose Selbstversicherung in der Pensionsversicherung zur Pflege eines behinderten Kindes.
Zudem verlängert sich die Rahmenfrist um höchstens fünf Jahre um Zeiträume, in denen eine arbeitslose Person Pflegekarenzgeld bezieht (aufgrund der Inanspruchnahme einer Familienhospizkarenz (→ USP) zum Zwecke der Sterbebegleitung einer nahen Angehörigen/eines nahen Angehörigen oder Begleitung eines schwersterkrankten Kindes oder auf Grund der Begleitung eines Kindes bei Rehabilitationsaufenthalt oder der Inanspruchnahme einer Pflegekarenz).
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft