Meldeamt
In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.
Sie erhalten am Meldeamt:
- Meldebestätigungen
- Meldeauskunft
- An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes
Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!
Für Sie zuständig
Österreich.gv.at - Lebenslage
Mindestanforderungen für die Haltung von Hausmäusen
Neben den allgemeinen Anforderungen an die Haltung von Kleinnagern müssen bei der Haltung von Hausmäusen folgende Punkte zusätzlich berücksichtigt werden:
- Hausmäuse müssen paarweise oder in Gruppen gehalten werden.
- Die Käfiggröße muss pro Paar mindestens 80 x 30 x 30 cm (Länge x Breite x Höhe) betragen, wobei der Gitterabstand nicht über 8 mm betragen darf. Für jedes weitere erwachsene Tier sind 20 Prozent der Bodenfläche hinzuzurechnen.
- Den Tieren muss eine Einstreu in einer Mindesthöhe von 5 cm und eine dreidimensionale Anordnung der Käfigeinrichtung angeboten werden.
Rechtsquellen
Letzte Aktualisierung: 25. Juli 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion