Meldeamt

In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.


Sie erhalten am Meldeamt:

  • Meldebestätigungen
  • Meldeauskunft
  • An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Berufsbildende Pflichtschule (Berufsschule)

Berufsbildende Pflichtschulen (Berufsschulen) vermitteln in einem berufsbegleitenden, fachlich einschlägigen Unterricht den Lehrlingen – während ihrer Ausbildung in einem Lehrberuf – die grundlegenden theoretischen Kenntnisse. Sie fördern und ergänzen die betriebliche Ausbildung sowie die Allgemeinbildung.

Die Vielfalt der Organisationsformen geht auf die Abstimmung zwischen Wirtschaft und Schulverantwortlichen zurück und berücksichtigt den Bedarf der einzelnen Branchen bzw. Regionen. Die lernortübergreifende und partnerschaftliche Zusammenarbeit aller an der Berufsausbildung Beteiligten ist einer der wesentlichen Faktoren für den Erfolg des dualen Systems. Eine moderne Berufsausbildung erfordert eine enge Verbindung von Theorie (Berufsschulunterricht) und betrieblicher Praxis.

Derzeit wird berufsschulischer Unterricht für über 200 Lehrberufe angeboten. Vielfältig sind die Lehrberufsarten: Es gibt Einzellehrberufe, Doppellehrberufe, Schwerpunktlehrberufe, Gruppenlehrberufe sowie Modullehrberufe, die sich über alle Sparten der Wirtschaft, d.h. Gewerbe und Handwerk, Industrie, Handel, Bank und Versicherung, Transport und Verkehr, Tourismus und Freizeitwirtschaft sowie Information und Consulting erstrecken.

Für Jugendliche mit besonderen Bedarfslagen besteht sowohl die Möglichkeit einer Lehrausbildung mit einer verlängerten Lehrzeit (Verlängerung um ein, maximal um zwei Jahre) als auch einer Berufsausbildung, die Teilqualifikationen vermittelt. Mit dem Angebot der Teilqualifikation eröffnet sich die Möglichkeit einer maßgeschneiderten Ausbildung, mit der gezielt auf die individuellen Fähigkeiten, Fertigkeiten und individuellen Bedürfnisse eingegangen werden kann. Ausbildungsorte sind Ausbildungsbetriebe oder besondere selbstständige Ausbildungseinrichtungen sowie Berufsschulen (Pflicht bzw. Recht zum Besuch der Berufsschule).

Schulstufe

Ab der 10. Schulstufe (15. Lebensjahr)

Voraussetzungen

Vorliegen eines Lehr- oder Ausbildungsvertrags

Dauer

Zwischen zwei und vier Jahren (abhängig vom Lehrberuf)

Inhalte

  • Allgemeine Bildungsinhalte
  • Theoretische und fachpraktische Inhalte des jeweiligen Lehrberufs
  • "Soft skills" (soziale Kompetenz, Teamfähigkeit, Selbstständigkeit etc.)

Besonderheiten

Wenn ein Lehr- oder Ausbildungsvertrag eingegangen wird, muss die Berufsschule besucht werden. Rund 80 Prozent der Ausbildungszeit findet im Ausbildungsbetrieb bzw. einer überbetrieblichen Ausbildungseinrichtung und rund 20 Prozent an der Berufsschule statt.

Schulformen

  • Ganzjährige Berufsschule
    mindestens ein voller Schultag oder zwei halbe Schultage pro Woche
  • Lehrgangsmäßige Berufsschule
    mindestens acht Wochen durchgehender Unterricht pro Jahr
  • Saisonmäßige Berufsschule
    Unterricht nur in einer bestimmten Jahreszeit

Abschluss

Wurde das Unterrichtsziel der letzten Klasse der Berufsschule erreicht, besteht die Lehrabschlussprüfung nur mehr aus dem Praxisteil. Der Lehrabschluss berechtigt zur Ausübung des erlernten Berufs.

Außerdem kann nach Beendigung der Lehrausbildung zusätzlich eine Berufsreifeprüfung abgelegt werden, um beispielsweise Zugang zu einem Universitätsstudium zu erlangen.

Mit der Vorbereitung zur Berufsreifeprüfung kann schon während der Lehrzeit begonnen werden, wobei bereits drei Teilprüfungen während der Lehrzeit abgelegt werden dürfen und die letzte Teilprüfung ab dem 19. Geburtstag. Für die Vorbereitungskurse und Prüfungen fallen für Lehrlinge keine Kosten an. Angebote dazu gibt es in allen Bundesländern.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 24. Mai 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung