Meldeamt

In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.


Sie erhalten am Meldeamt:

  • Meldebestätigungen
  • Meldeauskunft
  • An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Organstrafverfügung

Sinnverwandter Begriff: Organmandat, Organstrafmandat

Die Organe der öffentlichen Aufsicht sind ermächtigt, wegen bestimmter von ihnen dienstlich wahrgenommener oder vor ihnen eingestandener Verwaltungsübertretungen durch Organstrafverfügung eine Geldstrafe einzuheben. Dieses Verfahren soll dazu dienen, geringfügigere Übertretungen möglichst rasch zu bestrafen.

Gegen eine Organstrafverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig. Verweigert die Beanstandete/der Beanstandete die Zahlung des Strafbetrags, so hat das Organ Anzeige an die Behörde zu erstatten. Diese leitet dann das Verwaltungsstrafverfahren ein.

Ausführliche Informationen zum Thema "Abgekürztes Verwaltungsstrafverfahren" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 25. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion