Meldeamt
In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.
Sie erhalten am Meldeamt:
- Meldebestätigungen
- Meldeauskunft
- An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes
Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!
Für Sie zuständig
Österreich.gv.at - Lebenslage
Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt
Wenn ein Verwaltungsorgan in Vollziehung der verwaltungsrechtlichen Gesetze einen individuellen Befehl ausspricht oder gegen eine Person individuell Zwang ausübt, so handelt es sich um einen sogenannten Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (AuvBZ).
Diese Maßnahme ist relativ verfahrensfrei, es wird kein Bescheid erlassen.
Gegen Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt steht das Rechtsmittel der Maßnahmenbeschwerde offen.
Beispiel
- Abnahme des Autokennzeichens
- Auflösung einer Demonstration
- Betriebsanlagenstilllegung
- Wegweisung
Ausführliche Informationen zum Thema "Verwaltungsgerichtsbarkeit" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion