Meldeamt
In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.
Sie erhalten am Meldeamt:
- Meldebestätigungen
- Meldeauskunft
- An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes
Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!
Für Sie zuständig
Österreich.gv.at - Lebenslage
Unterweisung in lebensrettenden Maßnahmen/Erste-Hilfe-Kurs
Für die Erteilung einer Lenkberechtigung ist ein Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder über die Absolvierung eines Erste-Hilfe-Kurses zu erbringen.
Achtung
Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.
Mindestdauer
- Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen: sechs Stunden für alle Klassen, außer Klasse AM, Klasse D und Klasse DE
- Erste-Hilfe-Kurs: 16 Stunden für die Klasse D und Klasse DE
Die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder der Erste-Hilfe-Kurs wird im Regelfall über Vermittlung der Fahrschule angeboten.
Bei folgenden Institutionen werden beispielsweise Erste-Hilfe-Kurse angeboten:
- Österreichisches Rotes Kreuz (→ ÖRK)
- Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs (→ ASB)
- Johanniter-Unfall-Hilfe Österreich (→ die Johanniter)
- Malteser Hospitaldienst Austria (→ die Maltester)
- Rettungs- oder Krankenbeförderungsdienst einer Gebietskörperschaft
Bei der sechsstündigen Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen gibt es keine Beschränkung der Gültigkeitsdauer.
Hinweis
Es werden Unterweisungen in lebensrettenden Sofortmaßnahmen auch von Institutionen angeboten, die dazu nicht befugt sind! Dazu zählen etwa die Unfallhilfe Austria (UHA) oder der Verein KIRT.
Es wird daher dringend empfohlen, sich vor dem Besuch einen Kurses einer anderen Anbieterin/eines anderen Anbieters (als jene die oben als befugte Stellen genannt sind) davon zu überzeugen, dass die jeweilige Stelle tatsächlich dazu berechtigt ist. Andernfalls kann der Kurs nicht anerkannt werden und muss neuerlich besucht werden!
Rechtsgrundlagen
- Führerscheingesetz (FSG)
- Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung (FSG-DV)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie