Meldeamt
In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.
Sie erhalten am Meldeamt:
- Meldebestätigungen
- Meldeauskunft
- An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes
Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!
Für Sie zuständig
Österreich.gv.at - Lebenslage
Landesverwaltungsgericht
Es gibt in Österreich elf Verwaltungsgerichte, nämlich das Bundesverwaltungsgericht, das Bundesfinanzgericht und die neun Landesverwaltungsgerichte (für jedes Bundesland eines). Damit besteht eine einheitliche gerichtliche Rechtsmittelinstanz im Verwaltungsverfahren.
Für jedes Bundesland besteht ein Landesverwaltungsgericht. Die Landesverwaltungsgerichte haben eine "Generalklausel" für die sachliche Zuständigkeit: Soweit sich gesetzlich nichts anderes ergibt (siehe Verwaltungsgerichte), erkennen über Beschwerden die Landesverwaltungsgerichte (auch in Abgabenangelegenheiten). In ihre Zuständigkeit fallen beispielsweise Beschwerden gegen einen Bescheid einer Verwaltungsbehörde wegen Rechtswidrigkeit oder gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt wegen Rechtswidrigkeit.
Ausführliche Informationen zu den Themen "Verwaltungsgerichtsbarkeit" und "Instanzenzug – Landesverwaltungsgericht" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion