Meldeamt
In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.
Sie erhalten am Meldeamt:
- Meldebestätigungen
- Meldeauskunft
- An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes
Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!
Für Sie zuständig
Österreich.gv.at - Lebenslage
Mindestanforderungen für die Haltung von Hamstern
Neben den allgemeinen Anforderungen an die Haltung von Kleinnagern müssen bei der Haltung von Hamstern folgende Punkte zusätzlich berücksichtigt werden:
- Goldhamster müssen einzeln gehalten werden.
- Zwerghamsterarten wie Dsungarische-, Campbell-, Roborowski-Zwerghamster dürfen auch paarweise gehalten werden.
- Die Käfiggröße muss mindestens 60 x 30 x 40 cm (Länge x Breite x Höhe) betragen.
- Hamstern muss Einstreu aus grabefähigem Substrat in einer Mindesthöhe von 5 cm angeboten werden.
- Wird Hamstern ein Laufrad oder eine ähnliche Vorrichtung zur Verfügung gestellt, so muss diese verletzungssicher sein.
Rechtsquellen
Letzte Aktualisierung: 25. Juli 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion