Meldeamt
In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.
Sie erhalten am Meldeamt:
- Meldebestätigungen
- Meldeauskunft
- An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes
Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!
Für Sie zuständig
Österreich.gv.at - Lebenslage
Licht am Tag
Es gibt keine generelle Verpflichtung, tagsüber eine Beleuchtung zu verwenden. Bei Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall, Nebel und dergleichen sowie bei Dämmerung und Dunkelheit muss jedoch mit Abblendlicht gefahren werden. Einspurige Krafträder (Mopeds, Motorräder) müssen immer mit Abblendlicht oder Tagfahrlicht fahren.
Freiwillig darf mit Licht am Tag gefahren werden.
Folgende Tagesbeleuchtungen sind erlaubt:
- Spezielles Tagfahrlicht alleine (nicht gemeinsam mit Abblendlicht, Fernlicht oder Nebelscheinwerfern)
- Abblendlicht
- Abblendscheinwerfer alleine (ohne Schlussleuchte)
- Nebelscheinwerfer und Abblendlicht
- Nebelscheinwerfer alleine
Rechtsgrundlage
§ 99 Kraftfahrgesetz (KFG)
Letzte Aktualisierung: 22. Mai 2024
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie